Sitzung des Wirtschaftsausschusses im Landtag NRW
Anhörung zu Windkraft, Sicherheit und 1.000 Metern Abstand
Worum ging es in der Sitzung?
Am 19. Mai 2026 fand im Landtag Nordrhein-Westfalen die 90. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie statt. Im Mittelpunkt stand eine öffentliche Sachverständigenanhörung zu einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Infrastruktur und Bürger schützen – Abstandsflächen für Windindustrieanlagen jetzt!“.
Die Sitzung begann leicht verspätet um 14:04 Uhr. Thema war die Frage, ob Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen künftig pauschal mindestens 1.000 Meter Abstand zu Straßen, Bahngleisen, kritischer Infrastruktur sowie Wohn- und Gewerbebebauung einhalten sollen.
Die AfD begründet diese Forderung mit möglichen Gefahren durch Rotorblattbruch, herabfallende Anlagenteile, Infraschall, Schlagschatten, Mikroplastik, PFAS und mögliche Auswirkungen auf Immobilienwerte.
Auf den ersten Blick klingt das nach einer reinen Sicherheitsfrage. Genau deshalb war die Anhörung interessant: Dort wurde geprüft, ob diese pauschale Forderung fachlich wirklich notwendig ist – oder ob die bestehenden Genehmigungsverfahren, technischen Prüfungen und Einzelfallbewertungen bereits einen ausreichenden Schutz bieten.
Was ist eine Sachverständigenanhörung?
Eine Sachverständigenanhörung ist keine Abstimmung und noch keine Entscheidung des Landtags. Sie ist ein Teil der parlamentarischen Beratung.
Der Ablauf ist vereinfacht:
- Eine Fraktion stellt einen Antrag.
- Der zuständige Ausschuss beschließt eine Anhörung.
- Fachleute reichen schriftliche Stellungnahmen ein.
- Die Fraktionen stellen Fragen.
- Die Sachverständigen antworten aus ihrer jeweiligen Perspektive.
- Die Abgeordneten nutzen diese Informationen für die weitere politische Beratung.
Genau das passierte in dieser Sitzung: Die Fraktionen stellten Fragen an Sachverständige aus unterschiedlichen Bereichen – unter anderem aus der Versicherungswirtschaft, der technischen Sicherheitsbewertung, der Energiewirtschaft, dem kommunalen Bereich, dem Ingenieurwesen und windkraftkritischen Bürgerinitiativen.
Die zentrale Frage der Anhörung
Im Kern drehte sich die Anhörung um eine einfache, aber politisch wichtige Frage:
Braucht Nordrhein-Westfalen einen pauschalen Mindestabstand von 1.000 Metern für Windenergieanlagen – oder sind Einzelfallprüfungen sachgerechter?
Diese Frage zog sich durch die gesamte Anhörung. Die Sachverständigen bewerteten dabei nicht nur einzelne Schadensfälle, sondern auch die bestehenden Sicherheitsstandards, das Genehmigungsrecht, technische Schutzmechanismen, Versicherungsrisiken, Umweltfragen und die Folgen für den weiteren Ausbau der Windenergie.
Was die Stellungnahmen deutlich gemacht haben
Besonders die schriftlichen Stellungnahmen zeigten: Viele Sachverständige nehmen Sicherheitsfragen ernst, kommen aber nicht zu dem Ergebnis, dass ein pauschaler Abstand von 1.000 Metern nötig ist.
Christian Schlösser vom Enser Versicherungskontor widerspricht dem Antrag aus versicherungsfachlicher Sicht deutlich. Er verweist darauf, dass größere Schadensereignisse bei Windenergieanlagen selten sind und die Haftpflichtprämien seit Jahren niedrig bleiben. Das spricht aus Sicht der Versicherungswirtschaft gegen ein außergewöhnlich hohes Schadensrisiko.
Jonas Beseler von der 8.2 QHSE GmbH argumentiert sicherheitstechnisch ähnlich. Seine zentrale Aussage: Sicherheit bedeutet nicht Risikofreiheit. Entscheidend ist, ob Risiken erkannt, bewertet und auf ein vertretbares Maß reduziert werden. Genau dafür gebe es bereits Genehmigungsverfahren, Gutachten, technische Überwachung und Abschaltsysteme.
RWE Renewables betont ebenfalls, dass Sicherheit bereits im bestehenden Genehmigungsverfahren berücksichtigt wird. Dazu gehören Prüfungen zu Schall, Schattenwurf, Eiswurf, Standsicherheit und Naturschutz. Starre Abstände würden aus Sicht von RWE keine zusätzliche Sicherheit schaffen, sondern vor allem Flächen für Windenergie reduzieren.
Auch der Verband kommunaler Unternehmen NRW kritisiert vor allem die Pauschalität des Antrags. Ein Abstand von 1.000 Metern unterscheide nicht zwischen verschiedenen Anlagen, Standorten, Schutzobjekten und tatsächlichen Risiken. Stattdessen brauche es eine risikobasierte Einzelfallprüfung.
Der wichtige Unterschied: Risiko anerkennen oder pauschal verbieten?
Ein zentraler Punkt der Anhörung war: Niemand muss behaupten, Windenergieanlagen seien völlig risikofrei. Technische Anlagen haben immer ein Restrisiko. Die Frage ist vielmehr, wie eine Gesellschaft mit solchen Risiken umgeht.
Mehrere Sachverständige machten deutlich:
- Risiken durch Windenergieanlagen existieren.
- Sie werden aber bereits heute geprüft.
- Die Schadenswahrscheinlichkeit ist nach den vorliegenden Bewertungen sehr gering.
- Pauschale Abstände sind nicht automatisch sicherer.
- Einzelfallprüfungen können genauer und verhältnismäßiger sein.
Das ist eine wichtige Unterscheidung. Es geht nicht um „Sicherheit gegen Windkraft“, sondern um die Frage:
Welche Sicherheitsregel schützt wirklich – und welche Regel klingt nur einfach?
Das Veenker-Gutachten: 995 Meter sind nicht automatisch 1.000 Meter Abstand
Ein besonders wichtiger Punkt war das sogenannte Veenker-Gutachten. Der AfD-Antrag verweist auf eine theoretische Wurfweite von rund 995 Metern. Daraus leitet die AfD ihre Forderung nach 1.000 Metern Mindestabstand ab.
Die Stellungnahme der Veenker Ingenieurgesellschaft zeigt jedoch: So einfach ist es nicht. Der Wert beschreibt eine technische Risikobetrachtung unter bestimmten Bedingungen. Er bedeutet nicht automatisch, dass jede Anlage pauschal 1.000 Meter Abstand halten muss.
Entscheidend ist die konkrete Prüfung von Anlage, Standort, Schutzobjekt und Eintrittswahrscheinlichkeit. Ein theoretischer Maximalwert ist also noch keine politische Pauschalregel.
Kritische Hinweise wurden trotzdem gehört
Es gab auch Stellungnahmen, die stärker auf offene Fragen und mögliche Risiken hinwiesen. Genannt wurden unter anderem Abrieb, Mikroplastik, PFAS, Infraschall, Schlagschatten, Bodenfragen und fehlende zentrale Datenerfassung von Havarien.
Diese Punkte sollte man nicht einfach abtun. Gerade bessere Datenerfassung, mehr Transparenz bei Schadensfällen und weitere Forschung zu Materialabrieb können sinnvolle Forderungen sein.
Aber auch hier gilt: Aus Forschungsbedarf folgt nicht automatisch ein pauschaler 1.000-Meter-Abstand für alle Anlagen.
Bestehende Schutzmechanismen
Mehrere Sachverständige erklärten, dass Windenergieanlagen bereits heute umfangreich geprüft werden. Dazu gehören unter anderem:
- Schallgutachten,
- Schattenwurfgutachten,
- Standsicherheitsprüfungen,
- Eiswurf- und Trümmerwurfbewertungen,
- Baugrundprüfungen,
- technische Überwachung,
- automatische Abschaltsysteme,
- regelmäßige Kontrollen,
- behördliche Eingriffsmöglichkeiten.
Der entscheidende Unterschied liegt also zwischen zwei Ansätzen:
Pauschale Regel: Jede Anlage muss 1.000 Meter Abstand halten.
Einzelfallprüfung: Jede Anlage wird nach Standort, Technik, Umgebung und konkretem Risiko geprüft.
Viele Sachverständige hielten die Einzelfallprüfung für sachgerechter.
Was würde ein pauschaler Abstand bedeuten?
Der VKU und RWE machten deutlich, dass ein pauschaler 1.000-Meter-Abstand erhebliche Folgen für die Flächennutzung hätte. In einem dicht besiedelten Bundesland wie Nordrhein-Westfalen könnten dadurch viele Flächen für Windenergie wegfallen.
Das würde die gesetzlichen Ausbauziele erschweren oder teilweise praktisch unmöglich machen. Damit wird klar: Der Antrag ist nicht nur eine Sicherheitsfrage. Er ist auch eine energiepolitische Grundsatzfrage.
Mein Fazit
Die Anhörung zeigte, wie wichtig sachliche parlamentarische Arbeit ist. Der Antrag der AfD nimmt reale Sicherheitsfragen zum Anlass. Die meisten fachlichen Stellungnahmen kamen jedoch zu dem Ergebnis, dass ein pauschaler Mindestabstand von 1.000 Metern nicht ausreichend begründet ist.
Die bessere Antwort scheint nicht eine starre Regel für alle Fälle zu sein, sondern:
- genaue Einzelfallprüfung,
- moderne technische Sicherheitsstandards,
- transparente Daten zu Havarien,
- regelmäßige Kontrollen,
- weitere Forschung bei offenen Umweltfragen.
So entsteht gute Politik: nicht durch einfache Schlagworte, sondern durch Abwägung, Fachwissen und nachvollziehbare Entscheidungen.
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