NGOs unter Generalverdacht: Meine Kritik am AfD-Antrag im Innenausschuss
Haber-Verfahren in NRW? Warum der Innenausschuss über NGOs, Fördergelder und Verfassungsschutz stritt
Am 21. Mai 2026 beschäftigte sich der Innenausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen mit einem Antrag der AfD-Fraktion. Thema war die Frage, ob Nordrhein-Westfalen ein sogenanntes Haber-Verfahren einführen soll, um Organisationen vor der Vergabe öffentlicher Fördermittel stärker durch den Verfassungsschutz überprüfen zu lassen.
Klingt zunächst nach einem technischen Verwaltungsthema. Tatsächlich geht es aber um eine sehr grundsätzliche Frage: Wie schützt der Staat die Demokratie, ohne demokratische Zivilgesellschaft pauschal unter Verdacht zu stellen?
Was macht der Innenausschuss?
Der Innenausschuss des Landtags NRW beschäftigt sich mit Themen der inneren Sicherheit, Polizei, Verfassungsschutz, Kommunal- und Verwaltungsfragen sowie mit grundsätzlichen Fragen des demokratischen Rechtsstaates.
In diesem Fall ging es um einen Antrag der AfD mit dem Titel: „Finanzierung von Polit-NGOs: Haber-Verfahren einführen“.
Dazu fand eine Anhörung statt. Sachverständige können dabei ihre Einschätzung abgeben, Abgeordnete können Fragen stellen und der Ausschuss bekommt eine fachliche Grundlage für die weitere Beratung.
Worum ging es in der Sitzung?
Der Antrag der AfD behauptet im Kern, dass staatlich geförderte Nichtregierungsorganisationen – also NGOs, Vereine, Initiativen oder Träger – teilweise politisch Einfluss nehmen würden. Die AfD sieht darin ein Problem und fordert stärkere Kontrollen.
Konkret fordert die AfD:
- die Einführung eines Haber-Verfahrens nach Bundesvorbild in NRW,
- eine Demokratieklausel als Voraussetzung für bestimmte Fördermittel,
- mehr Kontrolle darüber, ob geförderte Organisationen extremistische Ziele verfolgen oder mit solchen Akteuren zusammenarbeiten.
Das Ziel, extremistische Organisationen nicht mit Steuergeld zu fördern, ist grundsätzlich nachvollziehbar. Der Streit beginnt aber bei der Frage, wie das geprüft werden soll und ob dafür eine routinemäßige Einbindung des Verfassungsschutzes nötig ist.
Was ist das Haber-Verfahren?
Das Haber-Verfahren ist ein Verfahren auf Bundesebene. Dabei können Bundesministerien beim Bundesamt für Verfassungsschutz anfragen, ob zu einer Organisation oder Person verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse vorliegen.
Einfach gesagt: Bevor Fördermittel bewilligt werden, kann geprüft werden, ob es Hinweise auf extremistische oder verfassungsfeindliche Bestrebungen gibt.
Dieses Verfahren ist aber umstritten. Kritisiert werden vor allem:
- fehlende Transparenz für die betroffenen Organisationen,
- datenschutzrechtliche und rechtsstaatliche Fragen,
- die Gefahr eines pauschalen Misstrauens gegenüber zivilgesellschaftlichen Trägern,
- zusätzliche Bürokratie, besonders bei kleinen Förderprojekten.
Was fordert der AfD-Antrag?
Die AfD stellt in ihrem Antrag die These auf, dass NRW schlechter aufgestellt sei als der Bund, weil es hier kein eigenes Haber-Verfahren gebe. Nach Auffassung der AfD müsse das Land verhindern, dass Fördermittel an Organisationen fließen, die extremistische Ziele verfolgen oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung infrage stellen.
Außerdem fordert die AfD eine Demokratieklausel. Organisationen sollen bestätigen müssen, dass sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und keine Personen oder Organisationen einbinden, die gegen diese Ordnung arbeiten.
Der Antrag arbeitet dabei stark mit dem Begriff „Polit-NGOs“. Dieser Begriff ist politisch aufgeladen. Denn darunter können sehr unterschiedliche Organisationen fallen: Bildungsvereine, Wohlfahrtsverbände, kirchliche Träger, Initiativen gegen Extremismus, Beratungsstellen oder lokale Demokratieprojekte.
Genau hier liegt ein Problem: Wenn sehr unterschiedliche zivilgesellschaftliche Akteure unter einen politischen Kampfbegriff gestellt werden, entsteht schnell der Eindruck, dass nicht einzelne Risiken geprüft werden sollen, sondern demokratische Zivilgesellschaft insgesamt unter Verdacht geraten soll.
Was sagt die Stellungnahme?
Die vorliegende Stellungnahme von Prof. Dr. Dierk Borstel widerspricht dem Antrag deutlich. Er teilt zwar das Grundanliegen, dass extremistische Akteure keine öffentlichen Fördermittel erhalten dürfen. Den Weg der AfD lehnt er aber ab.
Seine zentrale Einschätzung lautet: Es gibt in NRW keine erkennbare Steuerungslücke, die ein solches Verfahren notwendig machen würde.
Die Stellungnahme betont außerdem, dass eine aktive Zivilgesellschaft für eine Demokratie notwendig ist. Demokratie besteht nicht nur aus Parlamenten und Wahlen. Sie lebt auch von Vereinen, Initiativen, Bildungsarbeit, Beratung, Engagement und öffentlicher Debatte.
Zivilgesellschaft darf politisch sein. Sie darf für Demokratie eintreten. Sie darf sich gegen Extremismus, Menschenfeindlichkeit, Rassismus oder Antisemitismus positionieren. Das ist nicht automatisch parteipolitische Einflussnahme.
Neutralitätspflicht: Was bedeutet das wirklich?
Ein wichtiger Punkt in der Anhörung war die sogenannte Neutralitätspflicht.
Dabei muss man unterscheiden:
- Der Staat darf demokratische Parteien nicht willkürlich bevorzugen oder benachteiligen.
- Staatlich geförderte Projekte dürfen keine verdeckte Parteiarbeit betreiben.
- Aber Demokratiearbeit muss nicht neutral gegenüber Extremismus oder Menschenfeindlichkeit sein.
Anders gesagt: Neutralität bedeutet nicht Wertlosigkeit. Das Grundgesetz selbst ist nicht neutral gegenüber Angriffen auf Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
Ein Projekt darf sich also gegen Rechtsextremismus positionieren. Es darf demokratiefeindliche Aussagen benennen und kritisieren. Es darf aber nicht einfach staatliche Mittel nutzen, um Wahlkampf gegen eine bestimmte demokratische Partei zu führen.
Was wurde in der Anhörung gefragt?
Auffällig war: Der von der AfD offenbar erwartete bzw. dem Antrag nahestehende Sachverständige war nicht anwesend. Für die AfD stellte Markus Wagner die Fragen.
Gibt es eine Steuerungslücke in NRW?
Die Antwort war klar: Nein. Der Sachverständige verwies auf seine Stellungnahme. NRW habe bereits funktionierende Mittel. Wenn Fördermittel zweckwidrig verwendet werden oder sich Träger nicht an die rechtlichen Grundlagen halten, können Förderungen gestoppt oder Gelder zurückgefordert werden.
Ist politischer Einfluss der Zivilgesellschaft legitim?
Auch hier war die Antwort eindeutig: Ja. Politischer Einfluss durch Zivilgesellschaft ist in einer Demokratie nicht nur legitim, sondern sogar wünschenswert. Demokratie lebt davon, dass Menschen und Organisationen sich einbringen.
Steht NRW schlechter da als der Bund?
Die AfD stellte die Frage, ob NRW ohne Haber-Verfahren schlechter aufgestellt sei. Der Sachverständige sah das nicht so. Nach seiner Einschätzung ist das eine fehlerhafte Bewertung. Nur weil ein Verfahren auf Bundesebene existiert, heißt das nicht automatisch, dass es auch für NRW sinnvoll oder notwendig ist.
Ist eine Demokratieklausel problematisch?
Interessant war: Eine Demokratieklausel wurde nicht grundsätzlich abgelehnt. Ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung kann sinnvoll sein. Entscheidend ist aber, wie es ausgestaltet wird.
Eine solche Klausel darf nicht dazu führen, dass zivilgesellschaftliche Träger pauschal eingeschüchtert oder unter Verdacht gestellt werden.
Warum ist das Haber-Verfahren problematisch?
Das Haber-Verfahren wurde vor allem wegen Verhältnismäßigkeit und Bürokratie kritisch gesehen.
Viele Demokratieprojekte arbeiten mit kleinen Summen. Wenn für solche Projekte routinemäßig Verfassungsschutzabfragen nötig würden, entstünde ein erheblicher Verwaltungsaufwand. Das könnte gerade kleine Vereine und lokale Initiativen abschrecken.
Die Folge wäre nicht unbedingt mehr Sicherheit, sondern mehr Bürokratie und weniger demokratische Beteiligung.
Der eigentliche Konflikt
Der Streit dreht sich nicht darum, ob Extremisten Fördermittel bekommen sollen. Darin besteht im Grunde Einigkeit: Nein, das sollen sie nicht.
Der eigentliche Konflikt lautet:
Soll der Staat zivilgesellschaftlichen Organisationen grundsätzlich vertrauen und nur bei konkretem Anlass prüfen – oder sollen Organisationen vorsorglich stärker durch den Verfassungsschutz kontrolliert werden?
Die AfD argumentiert mit Kontrolle und Schutz vor Extremismus. Die Kritik daran lautet: Der Antrag erzeugt einen Generalverdacht gegen Zivilgesellschaft und kann demokratisches Engagement schwächen.
Mein persönliches Fazit
Ich halte diesen Antrag und die Art der Debatte für sehr bedenklich.
Natürlich darf und muss der Staat verhindern, dass extremistische Organisationen öffentliche Gelder erhalten. Das ist keine Frage. Wer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet, darf nicht auch noch durch Steuergeld unterstützt werden.
Aber genau dieser richtige Grundsatz wurde in der Anhörung aus meiner Sicht politisch aufgeblasen. Besonders die Art, wie Markus Wagner die Fragen stellte, wirkte auf mich weniger wie ernsthafte fachliche Klärung und mehr wie der Versuch, Stimmung zu erzeugen. Es ging immer wieder darum, den Eindruck zu erwecken, als würden linksextremistische Gruppen massenhaft von staatlichen Fördermitteln profitieren und als sei die demokratische Zivilgesellschaft insgesamt ein Risiko.
Das halte ich für gefährlich.
Denn eine lebendige Demokratie braucht engagierte Bürgerinnen und Bürger. Sie braucht Vereine, Initiativen, Bildungsarbeit, Beratungsstellen, Projekte gegen Extremismus und Menschen, die sich einmischen. Wenn man all diese Strukturen unter einen pauschalen Verdacht stellt, stärkt man nicht die Demokratie. Man schwächt sie.
Besonders widersprüchlich finde ich, dass die AfD häufig gegen Bürokratie wettert, hier aber ein Verfahren fordert, das sehr wahrscheinlich neue Bürokratie schaffen würde. Mehr Prüfverfahren, mehr Abfragen, mehr Unsicherheit, mehr Verwaltungsaufwand – gerade bei kleinen Projekten mit geringen Fördersummen.
Das ist nicht weniger Staat. Das ist mehr Staat. Und zwar an einer Stelle, an der demokratisches Engagement eigentlich unterstützt und nicht ausgebremst werden sollte.
Aus meiner Sicht zeigt dieser Antrag ein bekanntes Muster: Unter dem Vorwand, Extremismus bekämpfen zu wollen, wird Misstrauen gegenüber demokratischen Organisationen gesät. Es wird ein Problem aufgebauscht, ohne überzeugend zu zeigen, dass NRW tatsächlich eine Steuerungslücke hat. Am Ende bleibt viel politische Inszenierung, aber wenig konstruktive Lösung.
Genau das ist für mich ein Beispiel dafür, wie parlamentarische Arbeit auch missbraucht werden kann: nicht um sachlich Probleme zu lösen, sondern um Stimmung zu machen, Ausschüsse zu beschäftigen und demokratische Institutionen als Bühne für politische Zuspitzung zu nutzen.
Ich spreche mich deshalb klar gegen diesen Antrag aus.
Nicht, weil Kontrolle unwichtig wäre. Sondern weil Kontrolle verhältnismäßig, rechtsstaatlich und zielgenau sein muss.
Was NRW braucht, sind klare Förderkriterien, Transparenz, Rückforderung bei Missbrauch und anlassbezogene Prüfungen bei konkretem Verdacht. Was NRW nicht braucht, ist ein pauschales Misstrauenssystem gegen zivilgesellschaftliches Engagement.
Mehr Demokratie entsteht nicht durch mehr Verdacht. Mehr Demokratie entsteht durch Beteiligung, Aufklärung und Vertrauen – verbunden mit klaren Regeln, wenn dieses Vertrauen missbraucht wird.
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