Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales und Ausschusses für Heimat und Kommunales am 20.05.26

Warum NRW über die Finanzierung der Eingliederungshilfe streitet

Am 20. Mai 2026 beschäftigte sich der Landtag Nordrhein-Westfalen in einer gemeinsamen Anhörung mit der Finanzierung der Eingliederungshilfe. Grundlage war ein Antrag der SPD-Fraktion mit dem Titel: „Echte Teilhabe durch mehr Geld in der Eingliederungshilfe – Das Land muss sich endlich an der Finanzierung beteiligen!“

In der Anhörung ging es um eine einfache, aber politisch wichtige Frage: Wer bezahlt die Unterstützung für Menschen mit Behinderung?

Welche Ausschüsse waren beteiligt?

An der Anhörung waren zwei Ausschüsse beteiligt:

  • Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Er ist zuständig für soziale Leistungen, Gesundheit, Pflege, Teilhabe und die Unterstützung von Menschen mit Behinderung.
  • Der Ausschuss für Heimat und Kommunales: Er befasst sich mit Städten, Gemeinden, Kreisen und deren Finanzen.

Dass beide Ausschüsse gemeinsam beraten haben, ist sinnvoll. Denn bei der Eingliederungshilfe geht es nicht nur um Sozialpolitik, sondern auch um kommunale Finanzen. Die Leistungen helfen Menschen mit Behinderung direkt. Bezahlt werden sie in NRW aber zu einem großen Teil über kommunale Strukturen, vor allem über die Landschaftsverbände LVR und LWL. Dadurch sind Städte, Kreise und Gemeinden finanziell stark betroffen.

Was ist Eingliederungshilfe?

Die Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderung dabei, möglichst selbstbestimmt zu leben. Sie soll Teilhabe ermöglichen, also die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.

Dazu gehören zum Beispiel Hilfen beim Wohnen, bei der Arbeit, in der Freizeit, im Alltag oder durch Assistenzleistungen. Es geht also nicht um freiwillige Extras, sondern um wichtige Unterstützung, damit Menschen mit Behinderung ihre Rechte wahrnehmen können.

Was fordert die SPD?

Die SPD-Fraktion kritisiert, dass die Kosten der Eingliederungshilfe in NRW stark steigen und die Kommunen damit weitgehend allein gelassen werden. Nach ihrer Auffassung muss sich das Land NRW stärker finanziell beteiligen.

Konkret fordert die SPD unter anderem:

  • Das Land NRW soll einen festen Anteil an der Finanzierung der Eingliederungshilfe übernehmen.
  • Die finanzielle Beteiligung soll im Landeshaushalt fest verankert werden.
  • Der Bund soll seine jährliche Entlastung der Kommunen dynamisieren, also an steigende Kosten anpassen.
  • Antragsverfahren sollen einfacher und weniger bürokratisch werden.
  • Die Finanzierung der Eingliederungshilfe soll bei Reformen der Kommunalfinanzen ausdrücklich berücksichtigt werden.

Warum sind die Kommunen belastet?

Die Kommunen tragen in NRW einen großen Teil der Kosten der Eingliederungshilfe. Diese Kosten steigen seit Jahren. Gleichzeitig stehen viele Städte, Gemeinden und Kreise ohnehin unter finanziellem Druck.

Eine wichtige Rolle spielen dabei die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe. Sie sind in NRW zentrale Träger der Eingliederungshilfe. Finanziert werden sie unter anderem über die sogenannte Landschaftsumlage, die von den Kommunen gezahlt wird. Steigen die Ausgaben der Landschaftsverbände, belastet das also auch die kommunalen Haushalte.

Aus Sicht vieler Kommunen entsteht dadurch ein Problem: Sie müssen gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben erfüllen, haben aber selbst nur begrenzte finanzielle Spielräume.

Was sagen die Sachverständigen?

In der Anhörung wurden verschiedene Sachverständige aus Verbänden, Kommunen, Sozialorganisationen und der Praxis angehört. Viele unterstützten grundsätzlich die Forderung nach einer besseren Finanzierung.

Die Lebenshilfe NRW, der Landesbehindertenrat, der VdK und der SoVD betonten vor allem: Teilhabe ist ein Recht. Menschen mit Behinderung dürfen nicht als Kostenproblem dargestellt werden. Die Finanzierung muss so gestaltet sein, dass ihre Rechte nicht eingeschränkt werden.

Die Landschaftsverbände LVR und LWL machten deutlich, dass die Eingliederungshilfe eine dauerhafte gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Aus ihrer Sicht darf die Finanzierung nicht allein bei den Kommunen hängen bleiben.

Die kommunalen Spitzenverbände verwiesen auf die starke Belastung der Städte, Kreise und Gemeinden. Sie kritisierten außerdem, dass die Eingliederungshilfe teilweise Aufgaben auffangen müsse, die eigentlich andere Systeme wie Schule oder Pflege übernehmen sollten.

Die Freie Wohlfahrtspflege unterstützte mehr Bundesmittel und weniger Bürokratie, warnte aber davor, die kommunalen Finanzprobleme allein auf die Eingliederungshilfe zu schieben. Die Finanznot vieler Kommunen sei ein größeres strukturelles Problem.

Die KoKoBe Düsseldorf berichtete aus der Beratungspraxis. Viele Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen stoßen auf komplizierte Anträge, fehlende Angebote und zu wenig barrierefreie Infrastruktur.

Warum betrifft das Menschen mit Behinderung direkt?

Für Menschen mit Behinderung ist diese Debatte nicht abstrakt. Wenn über die Finanzierung der Eingliederungshilfe gestritten wird, geht es am Ende um konkrete Unterstützung im Alltag.

Betroffen sein können zum Beispiel:

  • Assistenz im Alltag,
  • Unterstützung beim Wohnen,
  • Teilhabe am Arbeitsleben,
  • barrierefreie Angebote,
  • Beratung für Betroffene und Angehörige,
  • Hilfen für ein selbstbestimmtes Leben.

Viele Sachverständige warnten deshalb davor, die Debatte nur als Kostendebatte zu führen. Denn Eingliederungshilfe ist nicht einfach ein Ausgabenposten. Sie ist ein Instrument, um Grundrechte und Teilhabe praktisch umzusetzen.

Was bedeutet das für NRW?

Die Anhörung zeigt einen größeren politischen Konflikt in NRW: Das Land, die Kommunen und der Bund müssen klären, wie soziale Pflichtaufgaben dauerhaft finanziert werden sollen.

Für NRW bedeutet das:

  • Die Kommunen fordern eine Entlastung.
  • Sozial- und Behindertenverbände fordern sichere Teilhabe-Rechte.
  • Das Land steht unter Druck, sich stärker finanziell zu beteiligen.
  • Der Bund soll seine Unterstützung an steigende Kosten anpassen.
  • Bürokratische Verfahren sollen einfacher werden.

Die eigentliche politische Frage lautet also: Wie kann NRW Menschen mit Behinderung echte Teilhabe ermöglichen, ohne die Kommunen finanziell zu überfordern?

Fazit

Die Anhörung zur Eingliederungshilfe war kein Randthema. Sie berührt zentrale Fragen von Sozialpolitik, kommunaler Finanzierung und Menschenrechten.

Viele Sachverständige machten deutlich: Die Eingliederungshilfe darf nicht nur als Kostenfaktor betrachtet werden. Sie ist notwendig, damit Menschen mit Behinderung selbstbestimmt leben können. Gleichzeitig brauchen Städte, Kreise und Gemeinden eine faire Finanzierung, damit sie diese Aufgabe dauerhaft erfüllen können.

Der Streit um die Eingliederungshilfe ist deshalb auch ein Streit darüber, wie ernst NRW Teilhabe, Inklusion und kommunale Handlungsfähigkeit nimmt.

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